Digitaler Nachlass
- takko
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Digitaler Nachlass
Was passiert mit meinem Digitalen Daten nach dem Leben? Sollte ich jemanden (einer Vertrauten Person) zu Lebzeiten damit beauftragen, diese nach dem Ableben zu löschen, abzumelden oder zu kündigen u.s.w.?
Da wären ja folgende Ereignisse zu nennen:
- ISP Kündigen
- Mobilfunk kündigen
- Foren Accounts löschen bzw. kündigen
- Online Shop und Auktionsplattformen abmelden bzw. kündigen
- Google, Facebook, Hotmail, WhatsApp löschen bzw. kündigen
- E-Mail Account löschen bzw. kündigen
Ich für meinen Teil habe derzeit ca. 70 Registrierungen zu verbuchen, die man natürlich nicht alle im Kopf behalten kann. Ich habe nichts in Papierform notiert, sondern habe einen USB Stick verschlüsselt in dem ich Excle Dateien angelegt habe, die wiederum mit einem Kennwort versehen sind. Eine Sicherungskopie müsste man im Prinzip noch irgendwo anders deponieren, falls die Bude mal abbrennt. Ich habe eine Vertraute Person damit beauftragt, sich nach dem Fall der Fälle um meinen Digitalen Nachlass zu kümmern, damit keine Geister Konton bestehen bleiben.
Wie habt ihr das geregelt, soweit ihr euch Gedanken dazu gemacht habt?
Außerdem wäre interessant zu erfahren, was mit Foren Konten passieren soll, die länger nicht genutzt wurden? Sollen diese nach Nichtnutzung von einem, drei, fünf oder zehn Jahren automatisch deaktiviert bzw. gelöscht werden?
Zu diesem Zweck habe ich mal eine Umfrage erstellt und bitte um rege Teilnahme.
Da wären ja folgende Ereignisse zu nennen:
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Ich für meinen Teil habe derzeit ca. 70 Registrierungen zu verbuchen, die man natürlich nicht alle im Kopf behalten kann. Ich habe nichts in Papierform notiert, sondern habe einen USB Stick verschlüsselt in dem ich Excle Dateien angelegt habe, die wiederum mit einem Kennwort versehen sind. Eine Sicherungskopie müsste man im Prinzip noch irgendwo anders deponieren, falls die Bude mal abbrennt. Ich habe eine Vertraute Person damit beauftragt, sich nach dem Fall der Fälle um meinen Digitalen Nachlass zu kümmern, damit keine Geister Konton bestehen bleiben.
Wie habt ihr das geregelt, soweit ihr euch Gedanken dazu gemacht habt?
Außerdem wäre interessant zu erfahren, was mit Foren Konten passieren soll, die länger nicht genutzt wurden? Sollen diese nach Nichtnutzung von einem, drei, fünf oder zehn Jahren automatisch deaktiviert bzw. gelöscht werden?
Zu diesem Zweck habe ich mal eine Umfrage erstellt und bitte um rege Teilnahme.
- Nobbi
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Re: Digitaler Nachlass
Hallo Markus,
ich halte nach einem Jahr für durchaus angemessen da es durchaus möglich ist das bei einigen eine (Jahres) laufzeit besteht auch wenn im Todesfall eine besondere Ausnahme bzw. Härte besteht.
Einige lassen mit sich reden.
So war es auch nach dem Tod meiner Mutter die ein Handyvertrag hatte.
Die haben ja meist ein zwei Jahresvertrag.
Der wurde anstandslos vorzeitig gekündigt.
Obwohl, ich weiß es nicht mehr genau, der noch über ein Jahr lief.
OK sie war ja auch schon lange Kunde. Bei einigen zählt so etwas ja noch.
Andere bestehen soweit es eine Laufzeit gibt, eben auf die Erfüllung des Vertrages.
Was auch ihr gutes Recht ist.
ich halte nach einem Jahr für durchaus angemessen da es durchaus möglich ist das bei einigen eine (Jahres) laufzeit besteht auch wenn im Todesfall eine besondere Ausnahme bzw. Härte besteht.
Einige lassen mit sich reden.
So war es auch nach dem Tod meiner Mutter die ein Handyvertrag hatte.
Die haben ja meist ein zwei Jahresvertrag.
Der wurde anstandslos vorzeitig gekündigt.
Obwohl, ich weiß es nicht mehr genau, der noch über ein Jahr lief.
OK sie war ja auch schon lange Kunde. Bei einigen zählt so etwas ja noch.
Andere bestehen soweit es eine Laufzeit gibt, eben auf die Erfüllung des Vertrages.
Was auch ihr gutes Recht ist.
Ich bin in allem nicht gut aber auch nicht schlecht. (Gruß Norbert )
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Re: Digitaler Nachlass
Der Tod berechtigt immer zur Vertragsbeendigung.
Aber um derlei "weltliche" Dinge geht es takko hier ja gar nicht.
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- Nobbi
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Re: Digitaler Nachlass
Gesetzlich verankertNoG hat geschrieben: Der Tod berechtigt immer zur Vertragsbeendigung.
...
Aber um derlei "weltliche" Dinge geht es takko hier ja gar nicht.
takko hat geschrieben:..
Da wären ja folgende Ereignisse zu nennen:
- Mobilfunk kündigen
...
Zuletzt geändert von Nobbi am So 28. Mai 2017, 18:14, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Digitaler Nachlass
Ja, ok, zugegeben, hat er mit aufgefuehrt!
Takko, sach ma watt!
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Re: Digitaler Nachlass
Jein.
Es kommt drauf an um was für einen Vertrag es sich handelt. Es gibt einige Verträge da steht drin, dass sie beim Tod automatisch enden. Bei allen anderen muss der Erbe schon nach den Bedingungen im Vertrag kündigen. Manchmal gibts es auch ein Sonderkündigungsrecht.
Aber wenn der Erbe denen mitteilt dass die Person tot ist und man den Vetrag kündigen will dann wird natürlich der Vertrag beendet. Aber eben nach den normalen Bedingungen. Und dann könnten natürlich noch Kosten anfallen die dann vom Erben beglichen werden müssen.
Dies ist aber eh nur interessant wenn man das Erbe annimmt. Wird es ausgeschlagen beendet der Anbieter das auch und bleibt auch auf den Kosten sitzen.
Es kommt drauf an um was für einen Vertrag es sich handelt. Es gibt einige Verträge da steht drin, dass sie beim Tod automatisch enden. Bei allen anderen muss der Erbe schon nach den Bedingungen im Vertrag kündigen. Manchmal gibts es auch ein Sonderkündigungsrecht.
Aber wenn der Erbe denen mitteilt dass die Person tot ist und man den Vetrag kündigen will dann wird natürlich der Vertrag beendet. Aber eben nach den normalen Bedingungen. Und dann könnten natürlich noch Kosten anfallen die dann vom Erben beglichen werden müssen.
Dies ist aber eh nur interessant wenn man das Erbe annimmt. Wird es ausgeschlagen beendet der Anbieter das auch und bleibt auch auf den Kosten sitzen.
Wir sind alle Engel mit nur einem Flügel und um zu fliegen, müssen wir uns gegenseitig umarmen.
- takko
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Re: Digitaler Nachlass
Das hast Du genau richtig erkannt.NoG hat geschrieben:Der Tod berechtigt immer zur Vertragsbeendigung.
Aber um derlei "weltliche" Dinge geht es takko hier ja gar nicht.
Das automatische deaktivieren oder sperren sollte eigentlich nur Foren und ggf. auch Dating Portale betreffen. Wenn sich jemand 3 Jahre lang nicht mehr in seinem Forum angemeldet hat, dann kann man im Prinzip davon ausgehen, dass der Account in Zukunft auch nicht mehr genutzt wird, sei es durch Desinteressen, Anmeldedaten vergessen oder durch ableben das Users. Ein einstellbarer Zeit Counter wäre hier die Lösung.
Und die Erben Geschichte wollte ich hier jetzt nicht weiter vertiefen, da es in diesen Fällen rechtliche Regelungen gibt, wie beim ISP müsste man an denen wohl eine Sterbeurkunde übermitteln, damit das Vertragsende sofort wirksam wird.
- Nobbi
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Re: Digitaler Nachlass
Wenn wir jetzt also beim Thema bleiben und zum Beispiel einen Mailaccount nehmen, der wird bei den meisten Anbietern meist nach einem Jahr Inaktivität automatisch gelöscht.
Sechs Monate vorher bekommt man eine Ankündigung.
War auch bei meiner Mutter so.
Und auch ich habe das erlebt da ich ja zig Mailadressen zu Testzwecken habe.
Was soziale Netzwerke betrifft, Facebook-Twitter und co., habe ich keine bedenken da ich so etwas nicht nutze.
Btw.
Markus liest mit. (Schriftgröße)
Sechs Monate vorher bekommt man eine Ankündigung.
War auch bei meiner Mutter so.
Und auch ich habe das erlebt da ich ja zig Mailadressen zu Testzwecken habe.
Was soziale Netzwerke betrifft, Facebook-Twitter und co., habe ich keine bedenken da ich so etwas nicht nutze.
Btw.
Markus liest mit. (Schriftgröße)
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Re: Digitaler Nachlass
Von einer automatischen, nur an einer Frist haengenden Loeschung halte ich nichts. War selbst schon teilweise lange nicht in dem einen oder anderen Forum unterwegs und dann doch wieder.
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- takko
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Re: Digitaler Nachlass
Die vorige Benachrichtigung per E-Mail wo eine Deaktivierung des E-Mail Accounts angekündigt wird, wäre für Foren auch eine angemessene Lösung.
Ich glaube "Arcor" (jetzt Vodafone) macht das auch so. Anderenfalls würde es ja jede Menge nicht mehr genutzte Geister Accounts geben.
Ich glaube "Arcor" (jetzt Vodafone) macht das auch so. Anderenfalls würde es ja jede Menge nicht mehr genutzte Geister Accounts geben.
- rajo
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Re: Digitaler Nachlass
hierzu gibt es hochaktuell einen sehr interessanten Rechtstreit
Eltern einer verstorbenen Tochter / Facebook
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 49861.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Gruss Rajo
Eltern einer verstorbenen Tochter / Facebook
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 49861.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Gruss Rajo
- takko
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Re: Digitaler Nachlass
Vor zwei Jahren ist leider meine Schwägerin (49) gestorben, da ich von ihr den Auftrag (Vollmacht) hatte ihren digitalen Nachlass im Todesfall zu regulieren, habe ich das natürlich spätestens 180 Tage nach ihrem ableben für Sie erledigt und alle Accounts und zum Schluß alle E-Mail Konten gelöscht. So war ihr Wunsch.
Ich kann nur jedem empfehlen Familienweit gegenseitig eine "Vorsorgevollmacht", "Betreuungsverfügung" und eine "Patientenverfügung" auszustellen, wenn nicht Fremde Menschen über diese Dinge eines Familienmitgliedes entscheiden sollen!
Ich kann nur jedem empfehlen Familienweit gegenseitig eine "Vorsorgevollmacht", "Betreuungsverfügung" und eine "Patientenverfügung" auszustellen, wenn nicht Fremde Menschen über diese Dinge eines Familienmitgliedes entscheiden sollen!
- phoenix66
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Re: Digitaler Nachlass
das haben wir schon vor einigen Jahren getan. Genau so, wie es die Schwiegermutter tat. Wie angenehm die Nachlassregulierung mit Vollmachten ist, erlebten wir nach ihrem Tod.
Gruß phoenix66
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Re: Digitaler Nachlass
Dem kann man nur uneingeschraenkt zustimmen!
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- Morgaine
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Re: Digitaler Nachlass
Jo...vorausgesetzt man hat Familienmitglieder, denen man die eigene digitale Welt anvertrauen mag...
~ Wir können den Wind nicht ändern, aber wir können die Segel richtig setzen. ~ [Aristoteles]
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Re: Digitaler Nachlass
In dem verlinkten Fall wurde entschieden, dass ein Zugriff der Mutter nicht zulässig sei, aber eine Revision wurde ausdrücklich zugelassen.
Ob ein Teen wirklich seinen Gefühlswirrwarr "vererben" möchte wage ich zu bezweifeln..
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Give Peace A Chance
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Re: Digitaler Nachlass
Für mich ist das unbegreiflich, dass die hintrbliebenen Angehörigen keinen Zugriff auf das Konto der Tochter bekommen.
Die Begründung ist hier, dass auf diesem Konto andere Personen ( z.B. Freundinnen) sind, die damit "geschützt" werden sollen.
Für mich trotzdem nicht nachvollziehbar.
Aber es ist ja Revision zugelassen.
Die Begründung ist hier, dass auf diesem Konto andere Personen ( z.B. Freundinnen) sind, die damit "geschützt" werden sollen.
Für mich trotzdem nicht nachvollziehbar.
Aber es ist ja Revision zugelassen.
Redet einer schlecht von dir - sei´s ihm erlaubt,
doch du, du lebe so, dass keiner es ihm glaubt. (Volksgut)
doch du, du lebe so, dass keiner es ihm glaubt. (Volksgut)
- takko
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Re: Digitaler Nachlass
Wem man eine meiner genannten Vollmachten erteilt ist jedem selbst überlassen, es kann natürlich jede vertraute Person sein, soweit man eine hat.Morgaine hat geschrieben:Jo...vorausgesetzt man hat Familienmitglieder, denen man die eigene digitale Welt anvertrauen mag...
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Re: Digitaler Nachlass
Und der Zugang zu Onlinekonten koennte ja auch ueber den Umweg eines Notars geregelt werden. Allerdings kollidiert das im Alltag sicherlich mit der Regel, Kennworte regelmaessig zu aendern.
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