Der VW-, Audi-, Porsche-, Seat- und Skoda-Diesel-Thread
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Der VW-, Audi-, Porsche-, Seat- und Skoda-Diesel-Thread
Nachdem wir hier sowohl betroffene User als auch User mit ein klein wenig mehr Ahnung von der Materie haben, dachte ich mir, mach' doch mal einen Thread auf, damit die sich hier finden koennen.
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Re: Der VW-, Audi-, Porsche-, Seat- und Skoda-Diesel-Thread
Du meinst damit sicherlich keinen allgemeinen Auto Thread, sondern einen für die Betroffenen des VW Abgas Skandals, richtig?
Also ich werde berichten können denn unser VW is betroffen. Wir sollen wohl irgendwann Post bekommen wegen Austausch usw. Bin aber mal gespannt was Steuertechnisch passiert. Denn sollte sich da auch was ändern kann VW das bezahlen, is zumindest meine Meinung.
Also ich werde berichten können denn unser VW is betroffen. Wir sollen wohl irgendwann Post bekommen wegen Austausch usw. Bin aber mal gespannt was Steuertechnisch passiert. Denn sollte sich da auch was ändern kann VW das bezahlen, is zumindest meine Meinung.
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Re: Der VW-, Audi-, Porsche-, Seat- und Skoda-Diesel-Thread
Alle betroffenen Kunden dieser Fahrzeuge bekommen automatisch eine Nachricht, entweder direkt durch den Hersteller oder durch das Kraftfahrtbundesamt. Es braucht sich also nicht jeder Kunde einzeln zum VW Vertragshändler bewegen um nachzufragen was nun mit seinem Fahrzeug passiert, denn die Mitarbeiter dort können sonst ihrem Tagesgeschäft nicht mehr nachgehen!
Und hier zeigen uns die Amerikaner wie man es richtig macht! >>> Videofile und hier ein >>>Moderner Abgasprüfstand
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Re: Der VW-, Audi-, Porsche-, Seat- und Skoda-Diesel-Thread
Man kann doch auch online nachschauen ob man Betroffen ist
http://info.volkswagen.de/de/de/home.ht ... ck-own-car
Wir waren nur zufällig wegen nem Unfall gestern in der Werkstatt und wissen es deshalb. Wie gesagt aber die sagen einem eh nur das man schriftlich benachrichtig wird wie es weitergeht usw.
http://info.volkswagen.de/de/de/home.ht ... ck-own-car
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Re: Der VW-, Audi-, Porsche-, Seat- und Skoda-Diesel-Thread
So wie ich das sehe, wird das steuerlich kein Problem sein. Hoechstens rueckwirkend, aber den Krieg wird Schaeuble wohl kaum anzetteln.
Andererseits wird nach dem Update aber wohl der Verbrauch hoch- und die Leistung runtergehen, wenn ich das richtig verstanden habe.
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Re: Der VW-, Audi-, Porsche-, Seat- und Skoda-Diesel-Thread
Seh ich anders. Rückwirkend ist kein Problem dafür gibts nen Gesetz (Stichwort mittelbare Täterschaft) da muss VW zahlen, ich frag mich eher zukünftig was dann ist. Man kann ja höher eingstuft werden, je nachdem wie dann der Ausstoß nach Austausch der Software is. Ob die dafür auch was zahlen oder nicht....
Was meinst du mit Verbrauch? Meinst du den Dieselverbrauch? Wieso denn das das ist doch bloss ne Software zur Austossverringerung die die austauschen?
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Re: Der VW-, Audi-, Porsche-, Seat- und Skoda-Diesel-Thread
Die Frage ist aber, ob VW auch noch diese Zahlungen auferlegt werden. Warten wir's ab.
Wenn die "Spezial-Funktion" entfernt bzw. deaktiviert ist, haelt das Ding auch die Normen ein. Und dementsprechend gint es dann auch keine andere Einstufung.
Die Funktion, dass sich die Fahrzeuge auf dem Pruefstand anders verhalten als im regulaeren Betrieb auf der Strasse wird entfernt. Danach ist das Strassenverhalten wie auf dem Pruefstand. Und das geht dann eben mit mehr Verbrauch und weniger Leistung einher.
Wenn die "Spezial-Funktion" entfernt bzw. deaktiviert ist, haelt das Ding auch die Normen ein. Und dementsprechend gint es dann auch keine andere Einstufung.
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Re: Der VW-, Audi-, Porsche-, Seat- und Skoda-Diesel-Thread
Edit: Beitrag gelöscht, hat irgendwie nicht so 100 % zum Thema gepasst, die Klugscheisserei *g
Zuletzt geändert von Curry am Sa 3. Okt 2015, 15:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der VW-, Audi-, Porsche-, Seat- und Skoda-Diesel-Thread
Na ja die Frage ist ja ob der Ausstoss der zu den Steuereinstufungen führt aus dem regulären Betrieb auf der Strasse genommen wurde oder ob eben die Daten genommen wurden die rauskamen durch die Software immerhin waren das alles Fahrzeuge die einen extrem niedrigen Ausstoss hatten und damit angepriesen wurden und mit dem aus der Werbung wurde auch die Einstufung vorgenommen. Diese Daten sollen ja aber nun manipuliert worden seinNoG hat geschrieben:Die Funktion, dass sich die Fahrzeuge auf dem Pruefstand anders verhalten als im regulaeren Betrieb auf der Strasse wird entfernt. Danach ist das Strassenverhalten wie auf dem Pruefstand. Und das geht dann eben mit mehr Verbrauch und weniger Leistung einher.
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Re: Der VW-, Audi-, Porsche-, Seat- und Skoda-Diesel-Thread
Ich glaub schon das es Steuernachzahlungen anfallen könnten Curry. Allerdings müsste die VW zahlen. Immerhin waren die Autos teilweise zwei Jahre von der Steuer komplett befreit und wenn da ne Täuschung bestand .....und dann geht es auch nicht um die Verjährung sondern dadrum ob du den Bescheid an sich aufheben kannst und er damit nichtig wird wegen Täuschung.
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Re: Der VW-, Audi-, Porsche-, Seat- und Skoda-Diesel-Thread
Schade eigentlich hätte man rechtlich mal auseinandernehmen können hihi bin da nämlich leicht anderer Meinung aber hast recht wäre noch zu früh, warten wir erstmal ab. Vllt verzichtet ja der Staat auch drauf weil sie VW nicht so schaden wollen die werden genug verklagt werdenCurry hat geschrieben:Edit: Beitrag gelöscht, hat irgendwie nicht so 100 % zum Thema gepasst, die Klugscheisserei *g
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Re: Der VW-, Audi-, Porsche-, Seat- und Skoda-Diesel-Thread
Ups. Jetzt hatte ich meinen Beitrag gelöscht, weil ich dachte, der passt nicht zum Thema
@Sandra:
Ja sicher können noch Steuern festgesetzt werden. Das meinte ich damit. Aber nicht unbegrenzt.
Da wo Festsetzungsverjährung eingetreten ist, da können Bescheid so falsch sein wie sie wollen. Der Staat hat keine Möglichkeit, diese zu ändern.
Zum Begriff Täuschung: Getäuscht hat nicht der Steuerpflichtige, der auch Steuerschuldner ist. D.h. es gibt KEINEN Tatbestand, der eine Verlängerung der Festsetzungsfrist bewirkt. Voraussetzung wäre leichtfertige Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung. Beides kann bei dem Fahrzeughalter nicht gegeben sein.
D.h. auch wenn ein vor z.B. 6 Jahren ergangener Kfz-Steuerbescheid aufgrund falscher Angaben von VW falsch ist, so ist er deswegen nicht nichtig, sondern nur materiell-rechtlich fehlerhaft.
Gruß
Curry
@Sandra:
Ja sicher können noch Steuern festgesetzt werden. Das meinte ich damit. Aber nicht unbegrenzt.
Da wo Festsetzungsverjährung eingetreten ist, da können Bescheid so falsch sein wie sie wollen. Der Staat hat keine Möglichkeit, diese zu ändern.
Zum Begriff Täuschung: Getäuscht hat nicht der Steuerpflichtige, der auch Steuerschuldner ist. D.h. es gibt KEINEN Tatbestand, der eine Verlängerung der Festsetzungsfrist bewirkt. Voraussetzung wäre leichtfertige Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung. Beides kann bei dem Fahrzeughalter nicht gegeben sein.
D.h. auch wenn ein vor z.B. 6 Jahren ergangener Kfz-Steuerbescheid aufgrund falscher Angaben von VW falsch ist, so ist er deswegen nicht nichtig, sondern nur materiell-rechtlich fehlerhaft.
Gruß
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Re: Der VW-, Audi-, Porsche-, Seat- und Skoda-Diesel-Thread
Dann schau Dir mal die Aufhebung eines Verwaltungsaktes bei Täuschung an. Und klar kann man den Steuerzahler nicht dabei ranziehen, man kann aber etwas durch "Mittelbarer Täterschaft" begehen, sprich wenn man nicht selbst der täuschende ist sondern ein Dritter in diesem Fall VW und der is dann dran.
Mich würde mal Chess Meinung dazu interessieren, der arbeitet doch da
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Zuletzt geändert von Sandra78 am Sa 3. Okt 2015, 15:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der VW-, Audi-, Porsche-, Seat- und Skoda-Diesel-Thread
Wenn Du anspielst auf eine Änderung nach §172 I S.1 Nr. 2c) AO....nein, ist meines Erachtens nicht einschlägig, da die Handlung durch den Steuerpflichtigen hätte erfolgen müssen. Und selbst wenn....diese Änderungsvorschrift ist nur anwendbar, sofern keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist.Sandra78 hat geschrieben:..... aufheben kannst und er damit nichtig wird wegen Täuschung.
Eine Prüfung der §§ 369 ff. AO erübrigt sich deshalb m.E. auch.
Gruß
Curry
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Re: Der VW-, Audi-, Porsche-, Seat- und Skoda-Diesel-Thread
Meinst Du jetzt § 130 AO??? Gilt nur für sonstige Verwaltungsakte, nicht für Steuerbescheide.
Ähemmm... oder auf welchem Rechtsgebiet bist Du jetzt eigentlich?
Gruß
Curry
Edit: Fipptehler
Ähemmm... oder auf welchem Rechtsgebiet bist Du jetzt eigentlich?
Gruß
Curry
Edit: Fipptehler
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Re: Der VW-, Audi-, Porsche-, Seat- und Skoda-Diesel-Thread
Ne mein ich nicht. Mein was recht allgemeines was man auch dafür ranziehen könnte denn es ist eigentlich ein Verwaltungsakt. Und da ist mein ich sogar alles in einem Zeitraum von 10 Jahren möglich..... (Das gilt bei sämtlichen Bescheiden aus der Verwaltung, bei Krankenkassen und Rentenversicherungen usw, glaube nicht das die Steuer das da anders regelt)
Aber das würde jetzt zu weit führen und die anderen langweilen sich da sicherlich. Vllt sagt ja Chess nochmal was dazu der arbeitet bei der Steuer ....
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Re: Der VW-, Audi-, Porsche-, Seat- und Skoda-Diesel-Thread
Aahhh, sorry, jep....Du warst im Strafgesetzbuch.....ist ja ne ganz andere Baustelle.
Inwieweit VW einerseit haftet (also die Frage des Schadens) oder aber strafrechtliche Relevanz besteht.....da glaube ich Dir (fast) alles....
Gruss
Curry
Inwieweit VW einerseit haftet (also die Frage des Schadens) oder aber strafrechtliche Relevanz besteht.....da glaube ich Dir (fast) alles....
Gruss
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Re: Der VW-, Audi-, Porsche-, Seat- und Skoda-Diesel-Thread
Na es wäre wenn ja ne Steuerhinterziehung und sogar seitens VW vorsätzlich. Wie gesagt es ginge...aber die Frage ist eben ob der Staat das will. Wenn VW danach pleite wäre würden sie es sicherlich nicht machen
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Re: Der VW-, Audi-, Porsche-, Seat- und Skoda-Diesel-Thread
Hi,Sandra78 hat geschrieben:Ne mein ich nicht. Mein was recht allgemeines was man auch dafür ranziehen könnte denn es ist eigentlich ein Verwaltungsakt. Und da ist mein ich sogar alles in einem Zeitraum von 10 Jahren möglich..... (Das gilt bei sämtlichen Bescheiden aus der Verwaltung, bei Krankenkassen und Rentenversicherungen usw, glaube nicht das die Steuer das da anders regelt)
doch, dass Steuerrecht regelt seine formalen Belange selbst in der Abgabenordnung. Wobei sonstige Verwaltungsakte keiner besonderen Festsetzungsverjährung unterliegen (ausser der Haftungsbescheid). Aber Änderungsvorschriften für sonstige Verwaltungsakte sind nicht auf Steuerbescheide anzuwenden. Gleichwohl diese ja ebenfalls Verwaltungsakte sind, aber keine "sonstigen" im Sinne der AO. Und der Verwaltungsakt "Steuerbescheid" hat seine eigene Festsetzungsverjährung(en).
Gruß
Curry
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Re: Der VW-, Audi-, Porsche-, Seat- und Skoda-Diesel-Thread
Warten wirs einfach ab ich bleib dabei
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